Thermalfreibad
Thermalfreibad
Das Thermalfreibad ist bis 15. oktober geöffnet:
Gute Nachrichten für alle Frühaufsteher und Schwimmfans: Das Thermalfreibad in Schlangenbad hat bis einschließlich 15. Oktober im Rahmen des Frühschwimmertarifs geöffnet! Täglich von 10 — 13 Uhr
Nutzen Sie die letzten Tage der Saison und genießen das Schwimmen in der frischen Herbstluft.
Öffnungszeiten:
01.05.2024 – 30.06.2024: 10:00 bis 19:00 Uhr
01.07.2024 – 31.08.2024: 09:00 bis 20:00 Uhr
01.09.2024 – 30.09.2024: 10:00 bis 19:00 Uhr
01.10.2024 – 15.10.2024: 10:00 bis 13:00 Uhr
Kassenschluss: 1 Stunde vor Schließung
Badeschluss: ½ Stunde vor Schließung
eintrittspreise:
Tageskarte Erwachsene: 7,50 Euro
Tageskarte Jugendliche (6–18 Jahre): 3,50 Euro
Kinder bis 6 Jahre: Frei
Früh- und Spättarif: 4,50 Euro
10:00 — 13:00 Uhr / 15:30 — 18:30 Uhr
Kurkarte + Behinderung ab 70 %: 6,50 Euro
Familienkarte: 16,00 Euro
11 er-Karte: 75,00 Euro
Ferientarif (Schüler und Studenten): 3,00 Euro
Saisonkarte: 490,00 Euro
Warme Quelle am Waldrand
Das Thermalfreibad Schlangenbad liegt idyllisch am Waldrand oberhalb des hinteren Kurparks. Von Mai bis September lockt es mit weichem, mineralienarmem Schlangenbader Quellwasser. Gerade bei etwas kühleren Außentemperaturen wird ein Bad im dampfenden, 24–26°C warmen Thermalwasser zum ganz besonderen Erlebnis. Einmalig in Deutschland wird das Becken des Freibades täglich neu befüllt – eine hervorragende Wasserqualität ist damit garantiert. So ist es hier seit mehr als 85 Jahren Tradition. Das bezaubernde Flair und die Atmosphäre des Thermalfreibades mit den alten Säulengängen sind heute so charmant wie einst. Weite Grünflächen und alte Bäume helfen, dem Alltag restlos zu entrücken.
Haus- und Badeordnung für das Thermalfreibad
Haus- und Badeordnung
für das
Thermalfreibad Schlangenbad
§ 1 Allgemeines
1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades einschließlich des Einganges, der Parkplätze und der Außenanlagen.
2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
3. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
5. Das Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide‑, Sanitär- und Badebereiches gestattet. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
6. Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen am Beckenbereich nicht benutzt werden. Dieses ist nur auf der Liegewiese oder im Bistroaußenbereich an den Tischen gestattet.
7. Das Personal ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Widersetzungen ziehen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich.
8. Verstöße gegen die Haus- und Badeordnung, die ein Hausverbot rechtfertigen, werden bis zur Dauer von 12 Monaten von der Betriebsleitung schriftlich erlassen.
9. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben.
10. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.
11. Das Fotografieren und Filmen ist nicht gestattet.
Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt
1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Bei schlechten Wetter (unter 15 Grad Außentemperatur, Dauerregen oder Gewitter) kann das Bad von der Betriebsleitung kurzfristig später oder gar nicht geöffnet werden; ferner auch vor dem üblichen Einlassschluss geschlossen werden. Dies wird durch Aushang bekanntgegeben. Bei dieser Art der Schließung des Bades besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes. Es besteht auch kein Anspruch auf Teilerstattung der Gebühren für Saisonkarteninhaber. Im Schwimmbad kann die Öffnungszeit witterungsbedingt auch verlängert werden. Die Bade Zone ist nach Aufforderung des Personals vor Betriebsschluss zu verlassen.
2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
3. Der Zutritt ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
b) Personen, die Tiere mit sich führen,
c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautveränderungen (z. B. Schuppen, Schorf) leiden, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können.
d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
5. Für Kinder unter 7 Jahren ist die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten Person erforderlich.
6. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein. Die jeweils gültigen Entgeltsätze sind Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung.
7. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt.
8. Saisonkarten sind auf andere Personen nicht übertragbar. Bei Missbrauch ist der Betreiber berechtigt, die Saisonkarte einzubehalten. Das Entgelt wird nicht zurückgezahlt.
§ 3 Haftung
1. Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
2. Für Personen‑, Sach- oder Vermögensschäden haftet der Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 4 Benutzung der Bäder
1. Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes bzw. Wertfächer und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für verlorene Schlüssel oder defekte Schlüssel sind vor Aushändigung der Wertsachen 50 EUR zu entrichten. In derartigen Fällen ist das Eigentum nachzuweisen. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.
2. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.
3. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.
4. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
5. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder (Schwimmbecken Sprudelbecken und Planschbecken) ist nur in Badekleidung gestattet. Dieses gilt auch für Säuglinge und Kleinkinder.
6. Die von uns angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.
7. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.
8. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Schnorchel Geräten), Schwimmhilfen sowie Ballspiele sind nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutz- und Schwimmbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.
9. Das Reservieren durch Ablage von Handtüchern etc. von Stühlen, Bänke und Liegen ist nicht gestattet.
10. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur auf der Liegewiese verzehrt werden.
11. Bei Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge zu leisten.
12. Der Bistrobereich obliegt dem Pächter bzw. Betreiber. Deren Plätze sind den Gästen vom Bistro vorbehalten.
§ 5 Besondere Einrichtungen
(Sauna, Kneipp- und Bräunungsanlagen)
1. Jeder Badegast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen.
2. Glasflaschen u.a. Gegenstände aus Glas dürfen nicht mit in die Sauna eingebracht werden. Auch ist das Mitführen und Verzehren von Lebensmitteln und Speisen untersagt.
3. Die Benutzung der Sauna-Räume ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch und im unbekleideten Zustand gestattet.
4. Bei Benutzung der Sauna-Räume hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen bis 40° C am Fußboden, bis zu 100° C an der Decke‑, für diese Räume geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen des Sauna-Raumes.
Helfen Sie mit, Energie zu sparen, indem Sie die Sauna-Räume geschlossen halten.
5. Badesandalen sollten aus hygienischen und die gesundheitliche Wirkung des Saunabadens betreffenden Gründen getragen werden. Sie dürfen aufgrund der hohen Temperaturen jedoch nicht in die Sauna-Räume mitgenommen werden.
6. Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Badegäste sollte jeder Benutzer im Sauna-Raum ruhig auf seinem Platze verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit abschließendem Aufsitzen wird empfohlen. Die Rücksicht auf andere Badende, die in der Sauna Entspannung suchen, verlangt ruhiges Verhalten.
7. Wasseraufgüsse auf den Öfen werden grundsätzlich vom Personal durchgeführt. Es werden in unserem Hause Aufgussmittel auf der Basis rein natürlicher Substanzen verwendet. Die Aufgussintervalle werden je nach Betriebsamkeit individuell durch das Personal festgelegt. Die Öfen dienen nicht dem Trocknen von Handtüchern, Badebekleidung etc.
8. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer Aufgusskonzentrate auf den Öfen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das höchste gefährdet, da solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Sauna-Bränden führen.
9. Der Sauna-Raum ist ruhigen Schrittes wieder zu verlassen und die Tür leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer im Sauna-Raum richtet sich nach dem eigenen Behagen. Es wird abgeraten, nach der Uhr kontrollierte Zeitspannen auszuharren. Übertreibungen können Zwischenfälle auslösen.
10. Die Benutzung von Kneippanlagen sowie der Körperduschen sollte nach den Ratschlägen des Personals und den besonderen Regeln erfolgen.
11. Vor Benutzung der Eintauchbecken ist der Körper von Schweiß zu reinigen. Zur Vermeidung von Unfällen ist das Springen vom Beckenrand verboten.
12. Der Ruhe-Raum und die Biosauna dienen in besonderem Maß der Erholung. Der
Badegast soll alles unterlassen, was die Ruhe der übrigen Badegäste stören kann.
13. Die Benutzung der Sitz- und Liegestühle ist nur im bekleideten Zustand (Bademantel, umhüllendes Badetuch etc.) gestattet. Die Reservierung von Ruheliegen durch Auflegen von Textilien o. ä. ist untersagt.
14. Aus hygienischen Gründen und zum Schutz der Einrichtungen, ist im Saunabereich, insbesondere in den Schwitzkabinen das Verwenden von Körperpflegeprodukten (z.B. Öle, Honig, Haarkuren- und Tönungen, Cremes etc.) untersagt.
15. Große Gegenstände wie z.B. Taschen gehören nicht in den Saunabereich, sondern in die Schräken vom Umkleidebereich.
§ 6 Ausnahmen
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- bzw. Kassenpersonal oder die Betriebsleitung entgegen. Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Haus- und Badeordnung tritt mit sofortiger Wirkung, spätestens jedoch
zum 3.06.2021 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die alte Haus- und Badeordnung außer Kraft.
Gemeinde Schlangenbad / Staatsbad Schlangenbad GmbH
3.06.2021
Kontakt für weitere Informationen:
Thermalfreibad Schlangenbad
Staatsbad Schlangenbad GmbH
Rheingauer Straße 18
65388 Schlangenbad
Tel. 06129 48 50
Beim Bahnenschwimmen im 30 m langen Becken können die Badegäste ringsum den Blick in den Wald genießen.
Alle kleinen Badegäste können sich im Kinderbecken nach Herzenslust austoben. Das Becken hat zwei Ebenen, durch eine Rutsche verbunden.
Die Massagedüsen im Sprudelbecken wirken angenehm wohltuend und entspannend. Man kann aber auch einfach nur Spaß haben!
Ebenfalls sehr beliebt bei den Badegästen: unsere neue Gastronomie im Freibad.
Die Kelosauna
In der Kelosauna lassen sich Wellness-Fans und Sauna-Liebhaber verwöhnen. In einer großzügigen Holzblockhütte (ca. 200 qm) aus original finnischem Keloholz erwartet die Gäste eine finnische Sauna mit 90 Grad, eine Biosauna mit 65 Grad und ein Dampfbad.
Im Ruhebereich lässt es sich bei einer herrlichen Aussicht über das Tal nach Herzenslust entspannen.
Den Gästen steht ein großzügiges Außengelände mit Tauchbecken und Whirlpool (textilfrei) zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Kelosauna:
Anfahrt
Das Thermalfreibad Schlangenbad liegt hinter der Parkklinik, am Waldrand oberhalb des hinteren Kurparks. Biegen Sie an der Parkklinik von der Rheingauer Straße in die Omsstraße ab und folgen Sie der Beschilderung in Richtung Thermalfreibad. Die Straße führt am Großparkplatz vorbei in Kurven den Wald hinauf. Oben am Freibad sind kostenfreie Parkplätze in begrenzter Anzahl vorhanden. An heißen Sommertagen empfiehlt es sich, auf den Großparkplatz am Waldrand auszuweichen.
Mit dem Bus fahren Sie bis zum Landgrafenplatz. Von dort aus sind es ca. 500 Meter Fußweg bis zum Thermalfreibad.