Thermal­freibad

SON­NE, WAS­SER, GUTE LAU­NE — UND WIR HA­BEN FÜR EUCH GEÖFFNET!!! 

Ein­ma­lig in Deutsch­land wird das Be­cken des Frei­ba­des täg­lich neu be­füllt – eine her­vor­ra­gen­de Was­ser­qua­li­tät ist da­mit garantiert.

Ab Sai­son­be­ginn sind auch wie­der Sai­son­kar­ten er­hält­lich – für nur 390 Euro ge­nie­ßen Gäs­te den gan­zen Som­mer über ent­spann­tes Ba­de­ver­gnü­gen im herr­li­chen war­men Quellwasser.

 

Öff­nungs­zei­ten:

01.06.2025 – 30.06.2025: 10:00 bis 19:00 Uhr

01.07.2025 – 31.08.2025: 09:00 bis 20:00 Uhr

01.09.2025 – 30.09.2025: 10:00 bis 19:00 Uhr

AB 1. Ok­to­ber 2025 ist die saison

be­en­det!

 

 

Kas­sen­schluss: 1 Stun­de vor Schließung

Ba­de­schluss:     ½ Stun­de vor Schließung

 

ein­tritts­prei­se:

Ta­ges­kar­te Er­wach­se­ne:                       7,50 Euro

Ta­ges­kar­te Ju­gend­li­che (6–18 Jah­re):   3,50 Euro

Kin­der bis 6 Jah­re: Frei

Früh- und Spät­ta­rif:                              4,50 Euro

Früh: 3 Stun­den nach Öffnung

Spät­ta­rif: 3 Stun­den vor Badeschluss

Kur­kar­te + Be­hin­de­rung ab 70 %:         6,50 Euro

Fa­mi­li­en­kar­te:                                       16,00 Euro

11 er-Kar­te:                                           75,00 Euro

Fe­ri­en­ta­rif (Schü­ler und Stu­den­ten):     3,00 Euro

Sai­son­kar­te:                                       390,00 Euro

War­me Quel­le am Waldrand

Das Ther­mal­frei­bad Schlan­gen­bad liegt idyl­lisch am Wald­rand ober­halb des hin­te­ren Kur­parks. Von Mai bis Sep­tem­ber lockt es mit wei­chem, mi­ne­ra­li­en­ar­mem Schlan­gen­ba­der Quell­was­ser. Ge­ra­de bei et­was küh­le­ren Au­ßen­tem­pe­ra­tu­ren wird ein Bad im damp­fen­den, 24–26°C war­men Ther­mal­was­ser zum ganz be­son­de­ren Er­leb­nis. Ein­ma­lig in Deutsch­land wird das Be­cken des Frei­ba­des täg­lich neu be­füllt – eine her­vor­ra­gen­de Was­ser­qua­li­tät ist da­mit ga­ran­tiert. So ist es hier seit mehr als 85 Jah­ren Tra­di­ti­on. Das be­zau­bern­de Flair und die At­mo­sphä­re des Ther­mal­frei­ba­des mit den al­ten Säu­len­gän­gen sind heu­te so char­mant wie einst. Wei­te Grün­flä­chen und alte Bäu­me hel­fen, dem All­tag rest­los zu ent­rü­cken. 

Haus- und Ba­de­ord­nung für das Thermalfreibad

Haus- und Ba­de­ord­nung
für das
Ther­mal­frei­bad Schlangenbad

§ 1 Allgemeines

1. Die Haus- und Ba­de­ord­nung dient der Si­cher­heit, Ord­nung und Sau­ber­keit im ge­sam­ten Be­reich des Ba­des ein­schließ­lich des Ein­gan­ges, der Park­plät­ze und der Außenanlagen.

2. Die Haus- und Ba­de­ord­nung ist für alle Ba­de­gäs­te ver­bind­lich. Mit dem Be­tre­ten des Ba­des er­kennt je­der Be­su­cher die­se so­wie alle sons­ti­gen zur Auf­recht­erhal­tung der Be­triebs­si­cher­heit er­las­se­nen An­ord­nun­gen an.

3. Die Ein­rich­tun­gen des Ba­des sind pfleg­lich zu be­han­deln. Bei miss­bräuch­li­cher Be­nut­zung oder Be­schä­di­gung haf­tet der Ba­de­gast für den Scha­den. Für schuld­haf­te Ver­un­rei­ni­gung kann ein be­son­de­res Rei­ni­gungs­geld er­ho­ben wer­den, des­sen Höhe im Ein­zel­fall nach Auf­wand fest­ge­legt wird.

4. Die Ba­de­gäs­te ha­ben al­les zu un­ter­las­sen, was den gu­ten Sit­ten so­wie dem Auf­recht­erhal­ten der Si­cher­heit, Ruhe und Ord­nung zuwiderläuft.

5. Das Rau­chen ist nur au­ßer­halb des Umkleide‑, Sa­ni­tär- und Ba­de­be­rei­ches ge­stat­tet. Da­für be­reit­ge­stell­te Aschen­be­cher sind zu be­nut­zen. Die Lie­ge­wie­sen sind von Zi­ga­ret­ten­res­ten freizuhalten.

6. Be­häl­ter aus Glas oder Por­zel­lan dür­fen am Be­cken­be­reich nicht be­nutzt wer­den. Die­ses ist nur auf der Lie­ge­wie­se oder im Bis­tro­au­ßen­be­reich an den Ti­schen gestattet.

7. Das Per­so­nal ggf. wei­te­re Be­auf­trag­te des Ba­des üben ge­gen­über al­len Be­su­chern das Haus­recht aus. Be­su­cher, die ge­gen die Haus- und Ba­de­ord­nung ver­sto­ßen, kön­nen vom Be­such des Ba­des aus­ge­schlos­sen wer­den. In sol­chen Fäl­len wird das Ein­tritts­geld nicht zu­rück­er­stat­tet. Wi­der­set­zun­gen zie­hen Straf­an­zei­gen we­gen Haus­frie­dens­bruch nach sich.

8. Ver­stö­ße ge­gen die Haus- und Ba­de­ord­nung, die ein Haus­ver­bot recht­fer­ti­gen, wer­den bis zur Dau­er von 12 Mo­na­ten von der Be­triebs­lei­tung schrift­lich erlassen.

9. Fund­ge­gen­stän­de sind an das Per­so­nal abzugeben.

10. Den Ba­de­gäs­ten ist es nicht er­laubt, Mu­sik­in­stru­men­te, Ton­wie­der­ga­be­ge­rä­te oder Fern­seh­ge­rä­te zu be­nut­zen, wenn es da­durch zu Be­läs­ti­gun­gen der üb­ri­gen Ba­de­gäs­te kommt.

11. Das Fo­to­gra­fie­ren und Fil­men ist nicht ge­stat­tet.
Für ge­werb­li­che Zwe­cke und für die Pres­se be­darf das Fo­to­gra­fie­ren und Fil­men der vor­he­ri­gen Ge­neh­mi­gung der Betriebsleitung.

§ 2 Öff­nungs­zei­ten und Zutritt

1. Die Öff­nungs­zei­ten und der Ein­lass­schluss wer­den öf­fent­lich be­kannt ge­ge­ben. Bei schlech­ten Wet­ter (un­ter 15 Grad Au­ßen­tem­pe­ra­tur, Dau­er­re­gen oder Ge­wit­ter) kann das Bad von der Be­triebs­lei­tung kurz­fris­tig spä­ter oder gar nicht ge­öff­net wer­den; fer­ner auch vor dem üb­li­chen Ein­lass­schluss ge­schlos­sen wer­den. Dies wird durch Aus­hang be­kannt­ge­ge­ben. Bei die­ser Art der Schlie­ßung des Ba­des be­steht kein An­spruch auf Er­stat­tung des Ein­tritts­gel­des. Es be­steht auch kein An­spruch auf Tei­l­erstat­tung der Ge­büh­ren für Sai­son­kar­ten­in­ha­ber. Im Schwimm­bad kann die Öff­nungs­zeit wit­te­rungs­be­dingt auch ver­län­gert wer­den. Die Bade Zone ist nach Auf­for­de­rung des Per­so­nals vor Be­triebs­schluss zu verlassen.

2. Die Be­triebs­lei­tung kann die Be­nut­zung des Ba­des oder Tei­le da­von, z. B. durch Schul- oder Ver­eins­schwim­men, Kurs­an­ge­bo­te oder Ver­an­stal­tun­gen, ein­schrän­ken, ohne dass dar­aus ein An­spruch auf Er­stat­tung oder Er­mä­ßi­gung des Ein­tritts­gel­des besteht.

3. Der Zu­tritt ist nicht gestattet:

a) Per­so­nen, die un­ter Ein­fluss be­rau­schen­der Mit­tel ste­hen,
b) Per­so­nen, die Tie­re mit sich füh­ren,
c) Per­so­nen, die an ei­ner mel­de­pflich­ti­gen über­trag­ba­ren Krank­heit (im Zwei­fels­fall kann die Vor­la­ge ei­ner ärzt­li­chen Be­schei­ni­gung ge­for­dert wer­den) oder of­fe­nen Wun­den oder Haut­ver­än­de­run­gen (z. B. Schup­pen, Schorf) lei­den, die sich ab­lö­sen und in das Was­ser über­ge­hen kön­nen.
d) Per­so­nen, die das Bad zu ge­werb­li­chen oder sons­ti­gen nicht bad­üb­li­chen Zwe­cken nut­zen wollen.

4. Per­so­nen, die sich ohne frem­de Hil­fe nicht si­cher fort­be­we­gen kön­nen, ist die Be­nut­zung der Bä­der nur zu­sam­men mit ei­ner ge­eig­ne­ten Be­gleit­per­son gestattet.

5. Für Kin­der un­ter 7 Jah­ren ist die Be­glei­tung durch ei­nen Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten Per­son erforderlich.

6. Je­der Ba­de­gast muss im Be­sitz ei­ner gül­ti­gen Ein­tritts­kar­te für die ent­spre­chen­de Leis­tung sein. Die je­weils gül­ti­gen Ent­gelt­sät­ze sind Be­stand­teil die­ser Haus- und Badeordnung.

7. Ge­lös­te Ein­tritts­kar­ten wer­den nicht zu­rück­ge­nom­men, Ent­gel­te nicht zurückgezahlt.

8. Sai­son­kar­ten sind auf an­de­re Per­so­nen nicht über­trag­bar. Bei Miss­brauch ist der Be­trei­ber be­rech­tigt, die Sai­son­kar­te ein­zu­be­hal­ten. Das Ent­gelt wird nicht zurückgezahlt.

§ 3 Haftung

1. Die Ba­de­gäs­te be­nut­zen die Bä­der ein­schließ­lich ih­rer Ein­rich­tun­gen auf ei­ge­ne Ge­fahr, un­be­scha­det der Ver­pflich­tung des Be­trei­bers, die Bä­der und Ein­rich­tun­gen in ei­nem ver­kehrs­si­che­ren Zu­stand zu erhalten.

2. Für Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den haf­tet der Be­trei­ber nur im Rah­men der ge­setz­li­chen Bestimmungen.

§ 4 Be­nut­zung der Bäder

1. Der Ba­de­gast ist für das Ver­schlie­ßen des Gar­de­ro­ben­schran­kes bzw. Wert­fä­cher und die Auf­be­wah­rung des Schlüs­sels selbst ver­ant­wort­lich. Für ver­lo­re­ne Schlüs­sel oder de­fek­te Schlüs­sel sind vor Aus­hän­di­gung der Wert­sa­chen 50 EUR zu ent­rich­ten. In der­ar­ti­gen Fäl­len ist das Ei­gen­tum nach­zu­wei­sen. Der Ver­lie­rer er­hält die­sen Be­trag zu­rück, falls der Schlüs­sel ge­fun­den wird.

2. Schrän­ke und Wert­fä­cher, die nach Be­triebs­schluss noch ver­schlos­sen sind, wer­den vom Bad­per­so­nal ge­öff­net. Der In­halt wird da­nach als Fund­sa­che behandelt.

3. Vor der Be­nut­zung der Be­cken muss eine Kör­per­rei­ni­gung vor­ge­nom­men werden.

4. Bar­fuß­be­rei­che dür­fen nicht mit Stra­ßen­schu­hen be­tre­ten werden.

5. Der Auf­ent­halt im Nass­be­reich der Bä­der (Schwimm­be­cken Spru­del­be­cken und Plansch­be­cken) ist nur in Ba­de­klei­dung ge­stat­tet. Die­ses gilt auch für Säug­lin­ge und Kleinkinder.

6. Die von uns an­ge­bo­te­nen Was­ser­at­trak­tio­nen ver­lan­gen Um­sicht und Rück­sicht­nah­me auf die an­de­ren Badegäste.

7. Seit­li­ches Ein­sprin­gen, das Hin­ein­sto­ßen oder Wer­fen an­de­rer Per­so­nen in das Be­cken ist untersagt.

8. Die Be­nut­zung von Sport- und Spiel­ge­rä­ten (z. B. Schwimm­flos­sen, Schnor­chel Ge­rä­ten), Schwimm­hil­fen so­wie Ball­spie­le sind nur mit Zu­stim­mung des Auf­sichts­per­so­nals ge­stat­tet. Die Be­nut­zung von Au­gen­schutz- und Schwimm­bril­len er­folgt auf ei­ge­ne Gefahr.

9. Das Re­ser­vie­ren durch Ab­la­ge von Hand­tü­chern etc. von Stüh­len, Bän­ke und Lie­gen ist nicht gestattet.

10. Spei­sen und Ge­trän­ke dür­fen nur zum ei­ge­nen Ver­zehr mit­ge­bracht und nur auf der Lie­ge­wie­se ver­zehrt werden.

11. Bei Durch­füh­rung von Ers­te-Hil­fe-Maß­nah­men ist den An­wei­sun­gen des Auf­sichts­per­so­nals un­be­dingt Fol­ge zu leisten.

12. Der Bis­tro­be­reich ob­liegt dem Päch­ter bzw. Be­trei­ber. De­ren Plät­ze sind den Gäs­ten vom Bis­tro vorbehalten.

§ 5 Be­son­de­re Ein­rich­tun­gen
(Sau­na, Kneipp- und Bräunungsanlagen)

1. Je­der Ba­de­gast ist ver­pflich­tet, vor dem Be­ginn des Sau­na­ba­des eine gründ­li­che Kör­per­rei­ni­gung vorzunehmen.

2. Glas­fla­schen u.a. Ge­gen­stän­de aus Glas dür­fen nicht mit in die Sau­na ein­ge­bracht wer­den. Auch ist das Mit­füh­ren und Ver­zeh­ren von Le­bens­mit­teln und Spei­sen untersagt.

3. Die Be­nut­zung der Sau­na-Räu­me ist nur mit ei­nem aus­rei­chend gro­ßen Lie­ge­hand­tuch und im un­be­klei­de­ten Zu­stand gestattet.

4. Bei Be­nut­zung der Sau­na-Räu­me hat der Ba­de­gast zu be­ach­ten, dass die ho­hen Tem­pe­ra­tu­ren bis 40° C am Fuß­bo­den, bis zu 100° C an der Decke‑, für die­se Räu­me ge­ra­de­zu cha­rak­te­ris­tisch sind. Ent­spre­chen­de Vor­sicht ist ge­bo­ten. Eine Be­rüh­rung des Ofens ist eben­so zu un­ter­las­sen, wie das Han­tie­ren an Ther­mo­sta­ten, Ther­mo­me­tern und an­de­ren Ein­rich­tun­gen des Sau­na-Rau­mes.
Hel­fen Sie mit, En­er­gie zu spa­ren, in­dem Sie die Sau­na-Räu­me ge­schlos­sen halten.

5. Ba­de­san­da­len soll­ten aus hy­gie­ni­schen und die ge­sund­heit­li­che Wir­kung des Sau­na­ba­dens be­tref­fen­den Grün­den ge­tra­gen wer­den. Sie dür­fen auf­grund der ho­hen Tem­pe­ra­tu­ren je­doch nicht in die Sau­na-Räu­me mit­ge­nom­men werden.

6. Aus Grün­den des ei­ge­nen Vor­teils, aber auch mit Rück­sicht auf an­de­re Ba­de­gäs­te soll­te je­der Be­nut­zer im Sau­na-Raum ru­hig auf sei­nem Plat­ze ver­wei­len. Ent­spann­tes Sit­zen oder Lie­gen mit ab­schlie­ßen­dem Auf­sit­zen wird emp­foh­len. Die Rück­sicht auf an­de­re Ba­den­de, die in der Sau­na Ent­span­nung su­chen, ver­langt ru­hi­ges Verhalten.

7. Was­ser­auf­güs­se auf den Öfen wer­den grund­sätz­lich vom Per­so­nal durch­ge­führt. Es wer­den in un­se­rem Hau­se Auf­guss­mit­tel auf der Ba­sis rein na­tür­li­cher Sub­stan­zen ver­wen­det. Die Auf­guss­in­ter­val­le wer­den je nach Be­trieb­sam­keit in­di­vi­du­ell durch das Per­so­nal fest­ge­legt. Die Öfen die­nen nicht dem Trock­nen von Hand­tü­chern, Ba­de­be­klei­dung etc.

8. Das Mit­brin­gen von Spi­ri­tuo­sen oder stark rie­chen­den Es­sen­zen, ins­be­son­de­re das Auf­schüt­ten sol­cher Sub­stan­zen oder gar brenn­ba­rer Auf­guss­kon­zen­tra­te auf den Öfen, ist streng ver­bo­ten. Die ei­ge­ne Si­cher­heit und das Le­ben der Mit­ba­den­den sind durch ei­nen Ver­stoß ge­gen die­se Vor­schrift auf das höchs­te ge­fähr­det, da sol­che Sub­stan­zen, wenn sie nicht in ge­eig­ne­ter Wei­se im Was­ser ver­teilt sind, im Ofen ent­zün­den und zu Sau­na-Brän­den führen.

9. Der Sau­na-Raum ist ru­hi­gen Schrit­tes wie­der zu ver­las­sen und die Tür lei­se zu schlie­ßen. Die Auf­ent­halts­dau­er im Sau­na-Raum rich­tet sich nach dem ei­ge­nen Be­ha­gen. Es wird ab­ge­ra­ten, nach der Uhr kon­trol­lier­te Zeit­span­nen aus­zu­har­ren. Über­trei­bun­gen kön­nen Zwi­schen­fäl­le auslösen.

10. Die Be­nut­zung von Kneipp­an­la­gen so­wie der Kör­per­du­schen soll­te nach den Rat­schlä­gen des Per­so­nals und den be­son­de­ren Re­geln erfolgen.

11. Vor Be­nut­zung der Ein­tauch­be­cken ist der Kör­per von Schweiß zu rei­ni­gen. Zur Ver­mei­dung von Un­fäl­len ist das Sprin­gen vom Be­cken­rand verboten.

12. Der Ruhe-Raum und die Bio­sau­na die­nen in be­son­de­rem Maß der Er­ho­lung. Der
Ba­de­gast soll al­les un­ter­las­sen, was die Ruhe der üb­ri­gen Ba­de­gäs­te stö­ren kann.

13. Die Be­nut­zung der Sitz- und Lie­ge­stüh­le ist nur im be­klei­de­ten Zu­stand (Ba­de­man­tel, um­hül­len­des Ba­de­tuch etc.) ge­stat­tet. Die Re­ser­vie­rung von Ru­he­lie­gen durch Auf­le­gen von Tex­ti­li­en o. ä. ist untersagt.

14. Aus hy­gie­ni­schen Grün­den und zum Schutz der Ein­rich­tun­gen, ist im Sau­na­be­reich, ins­be­son­de­re in den Schwitz­ka­bi­nen das Ver­wen­den von Kör­per­pfle­ge­pro­duk­ten (z.B. Öle, Ho­nig, Haar­kuren- und Tö­nun­gen, Cremes etc.) untersagt.

15. Gro­ße Ge­gen­stän­de wie z.B. Ta­schen ge­hö­ren nicht in den Sau­na­be­reich, son­dern in die Schrä­ken vom Umkleidebereich.

§ 6 Ausnahmen

Die Haus- und Ba­de­ord­nung gilt für den all­ge­mei­nen Ba­de­be­trieb. Bei Son­der­ver­an­stal­tun­gen so­wie dem Schul- und Ver­eins­schwim­men kön­nen von die­ser Haus- und Ba­de­ord­nung Aus­nah­men zu­ge­las­sen wer­den, ohne dass es ei­ner be­son­de­ren Auf­he­bung der Haus- und Ba­de­ord­nung be­darf. Wün­sche, An­re­gun­gen und Be­schwer­den nimmt das Auf­sichts- bzw. Kas­sen­per­so­nal oder die Be­triebs­lei­tung ent­ge­gen. Wir wün­schen Ih­nen ei­nen er­hol­sa­men Auf­ent­halt und freu­en uns auf ein bal­di­ges Wiedersehen.

§ 7 Inkrafttreten

Die­se Haus- und Ba­de­ord­nung tritt mit so­for­ti­ger Wir­kung, spä­tes­tens je­doch
zum 3.06.2021 in Kraft.
Gleich­zei­tig tritt die alte Haus- und Ba­de­ord­nung au­ßer Kraft.

Ge­mein­de Schlan­gen­bad / Staats­bad Schlan­gen­bad GmbH
3.06.2021

Kon­takt für wei­te­re Informationen:

Ther­mal­frei­bad Schlan­gen­bad
Staats­bad Schlan­gen­bad GmbH
Rhein­gau­er Stra­ße 18
65388 Schlan­gen­bad
Tel. 06129 48 50

gfstaatsbad@schlangenbad.de

Beim Bah­nen­schwim­men im 30 m lan­gen Be­cken kön­nen die Ba­de­gäs­te rings­um den Blick in den Wald genießen.

Alle klei­nen Ba­de­gäs­te kön­nen sich im Kin­der­be­cken nach Her­zens­lust aus­to­ben. Das Be­cken hat zwei Ebe­nen, durch eine Rut­sche verbunden.

Die Mas­sa­ge­dü­sen im Spru­del­be­cken wir­ken an­ge­nehm wohl­tu­end und ent­span­nend. Man kann aber auch ein­fach nur Spaß haben!

Eben­falls sehr be­liebt bei den Ba­de­gäs­ten: un­se­re neue Gas­tro­no­mie im Freibad.

Die Kel­osau­na

In der Kel­osau­na las­sen sich Well­ness-Fans und Sau­na-Lieb­ha­ber ver­wöh­nen. In ei­ner groß­zü­gi­gen Holz­block­hüt­te (ca. 200 qm) aus ori­gi­nal fin­ni­schem Kel­o­holz er­war­tet die Gäs­te eine fin­ni­sche Sau­na mit 90 Grad, eine Bio­sau­na mit 65 Grad und ein Dampfbad. 

Im Ru­he­be­reich lässt es sich bei ei­ner herr­li­chen Aus­sicht über das Tal nach Her­zens­lust entspannen.

Den Gäs­ten steht ein groß­zü­gi­ges Au­ßen­ge­län­de mit Tauch­be­cken und Whirl­pool (tex­til­frei) zur Verfügung.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zur Kelosauna:

https://kelosauna-schlangenbad.de/

An­fahrt

Das Ther­mal­frei­bad Schlan­gen­bad liegt hin­ter der Park­kli­nik, am Wald­rand ober­halb des hin­te­ren Kur­parks. Bie­gen Sie an der Park­kli­nik von der Rhein­gau­er Stra­ße in die Oms­stra­ße ab und fol­gen Sie der Be­schil­de­rung in Rich­tung Ther­mal­frei­bad. Die Stra­ße führt am Groß­park­platz vor­bei in Kur­ven den Wald hin­auf. Oben am Frei­bad sind kos­ten­freie Park­plät­ze in be­grenz­ter An­zahl vor­han­den. An hei­ßen Som­mer­ta­gen emp­fiehlt es sich, auf den Groß­park­platz am Wald­rand auszuweichen.

Mit dem Bus fah­ren Sie bis zum Land­gra­fen­platz. Von dort aus sind es ca. 500 Me­ter Fuß­weg bis zum Thermalfreibad.