Thermal­freibad

Thermal­freibad

Das Thermalfreibad öffnet am

1. Mai 2024. 

 

Warme Quelle am Waldrand

Das Ther­mal­frei­bad Schlan­gen­bad liegt idyl­lisch am Wald­rand ober­halb des hin­te­ren Kur­parks. Von Mai bis Sep­tem­ber lockt es mit wei­chem, mine­ra­li­en­ar­mem Schlan­gen­ba­der Quell­was­ser. Gera­de bei etwas küh­le­ren Außen­tem­pe­ra­tu­ren wird ein Bad im damp­fen­den, 24–26°C war­men Ther­mal­was­ser zum ganz beson­de­ren Erleb­nis. Ein­ma­lig in Deutsch­land wird das Becken des Frei­ba­des täg­lich neu befüllt – eine her­vor­ra­gen­de Was­ser­qua­li­tät ist damit garan­tiert. So ist es hier seit mehr als 85 Jah­ren Tra­di­ti­on. Das bezau­bern­de Flair und die Atmo­sphä­re des Ther­mal­frei­ba­des mit den alten Säu­len­gän­gen sind heu­te so char­mant wie einst. Wei­te Grün­flä­chen und alte Bäu­me hel­fen, dem All­tag rest­los zu entrücken.

Eintrittspreise Thermalfreibad
Tages­kar­te 10,00 €
mit Kur­kar­te 9,00 €
Schwer­be­hin­der­te ab 70% 9,00 €
Kin­der (3–6 Jahre)

0,00 €

Schü­ler & Stu­den­ten bis 18 Jah­re | Feri­en frei

4,00 €

Fami­li­en­kar­te (1 oder 2 Erziehungsberechtigte/r /  + 1 oder mehr Kinder)

15,00 €

Fei­er­abend­kar­te (16–17.30 Uhr) 6,00 €
Ear­ly­bird (10.00 – 11.30 Uhr) 6,00 €

KARTENZAHLUNG ab 20 €!

Haus- und Badeordnung für das Thermalfreibad

Haus- und Bade­ord­nung
für das
Ther­mal­frei­bad Schlangenbad

§ 1 Allgemeines

1. Die Haus- und Bade­ord­nung dient der Sicher­heit, Ord­nung und Sau­ber­keit im gesam­ten Bereich des Bades ein­schließ­lich des Ein­gan­ges, der Park­plät­ze und der Außenanlagen.

2. Die Haus- und Bade­ord­nung ist für alle Bade­gäs­te ver­bind­lich. Mit dem Betre­ten des Bades erkennt jeder Besu­cher die­se sowie alle sons­ti­gen zur Auf­recht­erhal­tung der Betriebs­si­cher­heit erlas­se­nen Anord­nun­gen an.

3. Die Ein­rich­tun­gen des Bades sind pfleg­lich zu behan­deln. Bei miss­bräuch­li­cher Benut­zung oder Beschä­di­gung haf­tet der Bade­gast für den Scha­den. Für schuld­haf­te Ver­un­rei­ni­gung kann ein beson­de­res Rei­ni­gungs­geld erho­ben wer­den, des­sen Höhe im Ein­zel­fall nach Auf­wand fest­ge­legt wird.

4. Die Bade­gäs­te haben alles zu unter­las­sen, was den guten Sit­ten sowie dem Auf­recht­erhal­ten der Sicher­heit, Ruhe und Ord­nung zuwiderläuft.

5. Das Rau­chen ist nur außer­halb des Umkleide‑, Sani­tär- und Bade­be­rei­ches gestat­tet. Dafür bereit­ge­stell­te Aschen­be­cher sind zu benut­zen. Die Lie­ge­wie­sen sind von Ziga­ret­ten­res­ten freizuhalten.

6. Behäl­ter aus Glas oder Por­zel­lan dür­fen am Becken­be­reich nicht benutzt wer­den. Die­ses ist nur auf der Lie­ge­wie­se oder im Bis­tro­au­ßen­be­reich an den Tischen gestattet.

7. Das Per­so­nal ggf. wei­te­re Beauf­trag­te des Bades üben gegen­über allen Besu­chern das Haus­recht aus. Besu­cher, die gegen die Haus- und Bade­ord­nung ver­sto­ßen, kön­nen vom Besuch des Bades aus­ge­schlos­sen wer­den. In sol­chen Fäl­len wird das Ein­tritts­geld nicht zurück­er­stat­tet. Wider­set­zun­gen zie­hen Straf­an­zei­gen wegen Haus­frie­dens­bruch nach sich.

8. Ver­stö­ße gegen die Haus- und Bade­ord­nung, die ein Haus­ver­bot recht­fer­ti­gen, wer­den bis zur Dau­er von 12 Mona­ten von der Betriebs­lei­tung schrift­lich erlassen.

9. Fund­ge­gen­stän­de sind an das Per­so­nal abzugeben.

10. Den Bade­gäs­ten ist es nicht erlaubt, Musik­in­stru­men­te, Ton­wie­der­ga­be­ge­rä­te oder Fern­seh­ge­rä­te zu benut­zen, wenn es dadurch zu Beläs­ti­gun­gen der übri­gen Bade­gäs­te kommt.

11. Das Foto­gra­fie­ren und Fil­men ist nicht gestat­tet.
Für gewerb­li­che Zwe­cke und für die Pres­se bedarf das Foto­gra­fie­ren und Fil­men der vor­he­ri­gen Geneh­mi­gung der Betriebsleitung.

§ 2 Öff­nungs­zei­ten und Zutritt

1. Die Öff­nungs­zei­ten und der Ein­lass­schluss wer­den öffent­lich bekannt gege­ben. Bei schlech­ten Wet­ter (unter 15 Grad Außen­tem­pe­ra­tur, Dau­er­re­gen oder Gewit­ter) kann das Bad von der Betriebs­lei­tung kurz­fris­tig spä­ter oder gar nicht geöff­net wer­den; fer­ner auch vor dem übli­chen Ein­lass­schluss geschlos­sen wer­den. Dies wird durch Aus­hang bekannt­ge­ge­ben. Bei die­ser Art der Schlie­ßung des Bades besteht kein Anspruch auf Erstat­tung des Ein­tritts­gel­des. Es besteht auch kein Anspruch auf Tei­l­erstat­tung der Gebüh­ren für Sai­son­kar­ten­in­ha­ber. Im Schwimm­bad kann die Öff­nungs­zeit wit­te­rungs­be­dingt auch ver­län­gert wer­den. Die Bade Zone ist nach Auf­for­de­rung des Per­so­nals vor Betriebs­schluss zu verlassen.

2. Die Betriebs­lei­tung kann die Benut­zung des Bades oder Tei­le davon, z. B. durch Schul- oder Ver­eins­schwim­men, Kurs­an­ge­bo­te oder Ver­an­stal­tun­gen, ein­schrän­ken, ohne dass dar­aus ein Anspruch auf Erstat­tung oder Ermä­ßi­gung des Ein­tritts­gel­des besteht.

3. Der Zutritt ist nicht gestattet:

a) Per­so­nen, die unter Ein­fluss berau­schen­der Mit­tel ste­hen,
b) Per­so­nen, die Tie­re mit sich füh­ren,
c) Per­so­nen, die an einer mel­de­pflich­ti­gen über­trag­ba­ren Krank­heit (im Zwei­fels­fall kann die Vor­la­ge einer ärzt­li­chen Beschei­ni­gung gefor­dert wer­den) oder offe­nen Wun­den oder Haut­ver­än­de­run­gen (z. B. Schup­pen, Schorf) lei­den, die sich ablö­sen und in das Was­ser über­ge­hen kön­nen.
d) Per­so­nen, die das Bad zu gewerb­li­chen oder sons­ti­gen nicht bad­üb­li­chen Zwe­cken nut­zen wollen.

4. Per­so­nen, die sich ohne frem­de Hil­fe nicht sicher fort­be­we­gen kön­nen, ist die Benut­zung der Bäder nur zusam­men mit einer geeig­ne­ten Begleit­per­son gestattet.

5. Für Kin­der unter 7 Jah­ren ist die Beglei­tung durch einen Erzie­hungs­be­rech­tig­ten Per­son erforderlich.

6. Jeder Bade­gast muss im Besitz einer gül­ti­gen Ein­tritts­kar­te für die ent­spre­chen­de Leis­tung sein. Die jeweils gül­ti­gen Ent­gelt­sät­ze sind Bestand­teil die­ser Haus- und Badeordnung.

7. Gelös­te Ein­tritts­kar­ten wer­den nicht zurück­ge­nom­men, Ent­gel­te nicht zurückgezahlt.

8. Sai­son­kar­ten sind auf ande­re Per­so­nen nicht über­trag­bar. Bei Miss­brauch ist der Betrei­ber berech­tigt, die Sai­son­kar­te ein­zu­be­hal­ten. Das Ent­gelt wird nicht zurückgezahlt.

§ 3 Haftung

1. Die Bade­gäs­te benut­zen die Bäder ein­schließ­lich ihrer Ein­rich­tun­gen auf eige­ne Gefahr, unbe­scha­det der Ver­pflich­tung des Betrei­bers, die Bäder und Ein­rich­tun­gen in einem ver­kehrs­si­che­ren Zustand zu erhalten.

2. Für Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den haf­tet der Betrei­ber nur im Rah­men der gesetz­li­chen Bestimmungen.

§ 4 Benut­zung der Bäder

1. Der Bade­gast ist für das Ver­schlie­ßen des Gar­de­ro­ben­schran­kes bzw. Wert­fä­cher und die Auf­be­wah­rung des Schlüs­sels selbst ver­ant­wort­lich. Für ver­lo­re­ne Schlüs­sel oder defek­te Schlüs­sel sind vor Aus­hän­di­gung der Wert­sa­chen 50 EUR zu ent­rich­ten. In der­ar­ti­gen Fäl­len ist das Eigen­tum nach­zu­wei­sen. Der Ver­lie­rer erhält die­sen Betrag zurück, falls der Schlüs­sel gefun­den wird.

2. Schrän­ke und Wert­fä­cher, die nach Betriebs­schluss noch ver­schlos­sen sind, wer­den vom Bad­per­so­nal geöff­net. Der Inhalt wird danach als Fund­sa­che behandelt.

3. Vor der Benut­zung der Becken muss eine Kör­per­rei­ni­gung vor­ge­nom­men werden.

4. Bar­fuß­be­rei­che dür­fen nicht mit Stra­ßen­schu­hen betre­ten werden.

5. Der Auf­ent­halt im Nass­be­reich der Bäder (Schwimm­be­cken Spru­del­be­cken und Plansch­be­cken) ist nur in Bade­klei­dung gestat­tet. Die­ses gilt auch für Säug­lin­ge und Kleinkinder.

6. Die von uns ange­bo­te­nen Was­ser­at­trak­tio­nen ver­lan­gen Umsicht und Rück­sicht­nah­me auf die ande­ren Badegäste.

7. Seit­li­ches Ein­sprin­gen, das Hin­ein­sto­ßen oder Wer­fen ande­rer Per­so­nen in das Becken ist untersagt.

8. Die Benut­zung von Sport- und Spiel­ge­rä­ten (z. B. Schwimm­flos­sen, Schnor­chel Gerä­ten), Schwimm­hil­fen sowie Ball­spie­le sind nur mit Zustim­mung des Auf­sichts­per­so­nals gestat­tet. Die Benut­zung von Augen­schutz- und Schwimm­bril­len erfolgt auf eige­ne Gefahr.

9. Das Reser­vie­ren durch Abla­ge von Hand­tü­chern etc. von Stüh­len, Bän­ke und Lie­gen ist nicht gestattet.

10. Spei­sen und Geträn­ke dür­fen nur zum eige­nen Ver­zehr mit­ge­bracht und nur auf der Lie­ge­wie­se ver­zehrt werden.

11. Bei Durch­füh­rung von Ers­te-Hil­fe-Maß­nah­men ist den Anwei­sun­gen des Auf­sichts­per­so­nals unbe­dingt Fol­ge zu leisten.

12. Der Bis­tro­be­reich obliegt dem Päch­ter bzw. Betrei­ber. Deren Plät­ze sind den Gäs­ten vom Bis­tro vorbehalten.

§ 5 Beson­de­re Ein­rich­tun­gen
(Sau­na, Kneipp- und Bräunungsanlagen)

1. Jeder Bade­gast ist ver­pflich­tet, vor dem Beginn des Sau­na­ba­des eine gründ­li­che Kör­per­rei­ni­gung vorzunehmen.

2. Glas­fla­schen u.a. Gegen­stän­de aus Glas dür­fen nicht mit in die Sau­na ein­ge­bracht wer­den. Auch ist das Mit­füh­ren und Ver­zeh­ren von Lebens­mit­teln und Spei­sen untersagt.

3. Die Benut­zung der Sau­na-Räu­me ist nur mit einem aus­rei­chend gro­ßen Lie­ge­hand­tuch und im unbe­klei­de­ten Zustand gestattet.

4. Bei Benut­zung der Sau­na-Räu­me hat der Bade­gast zu beach­ten, dass die hohen Tem­pe­ra­tu­ren bis 40° C am Fuß­bo­den, bis zu 100° C an der Decke‑, für die­se Räu­me gera­de­zu cha­rak­te­ris­tisch sind. Ent­spre­chen­de Vor­sicht ist gebo­ten. Eine Berüh­rung des Ofens ist eben­so zu unter­las­sen, wie das Han­tie­ren an Ther­mo­sta­ten, Ther­mo­me­tern und ande­ren Ein­rich­tun­gen des Sau­na-Rau­mes.
Hel­fen Sie mit, Ener­gie zu spa­ren, indem Sie die Sau­na-Räu­me geschlos­sen halten.

5. Bade­san­da­len soll­ten aus hygie­ni­schen und die gesund­heit­li­che Wir­kung des Sau­na­ba­dens betref­fen­den Grün­den getra­gen wer­den. Sie dür­fen auf­grund der hohen Tem­pe­ra­tu­ren jedoch nicht in die Sau­na-Räu­me mit­ge­nom­men werden.

6. Aus Grün­den des eige­nen Vor­teils, aber auch mit Rück­sicht auf ande­re Bade­gäs­te soll­te jeder Benut­zer im Sau­na-Raum ruhig auf sei­nem Plat­ze ver­wei­len. Ent­spann­tes Sit­zen oder Lie­gen mit abschlie­ßen­dem Auf­sit­zen wird emp­foh­len. Die Rück­sicht auf ande­re Baden­de, die in der Sau­na Ent­span­nung suchen, ver­langt ruhi­ges Verhalten.

7. Was­ser­auf­güs­se auf den Öfen wer­den grund­sätz­lich vom Per­so­nal durch­ge­führt. Es wer­den in unse­rem Hau­se Auf­guss­mit­tel auf der Basis rein natür­li­cher Sub­stan­zen ver­wen­det. Die Auf­guss­in­ter­val­le wer­den je nach Betrieb­sam­keit indi­vi­du­ell durch das Per­so­nal fest­ge­legt. Die Öfen die­nen nicht dem Trock­nen von Hand­tü­chern, Bade­be­klei­dung etc.

8. Das Mit­brin­gen von Spi­ri­tuo­sen oder stark rie­chen­den Essen­zen, ins­be­son­de­re das Auf­schüt­ten sol­cher Sub­stan­zen oder gar brenn­ba­rer Auf­guss­kon­zen­tra­te auf den Öfen, ist streng ver­bo­ten. Die eige­ne Sicher­heit und das Leben der Mit­ba­den­den sind durch einen Ver­stoß gegen die­se Vor­schrift auf das höchs­te gefähr­det, da sol­che Sub­stan­zen, wenn sie nicht in geeig­ne­ter Wei­se im Was­ser ver­teilt sind, im Ofen ent­zün­den und zu Sau­na-Brän­den führen.

9. Der Sau­na-Raum ist ruhi­gen Schrit­tes wie­der zu ver­las­sen und die Tür lei­se zu schlie­ßen. Die Auf­ent­halts­dau­er im Sau­na-Raum rich­tet sich nach dem eige­nen Beha­gen. Es wird abge­ra­ten, nach der Uhr kon­trol­lier­te Zeit­span­nen aus­zu­har­ren. Über­trei­bun­gen kön­nen Zwi­schen­fäl­le auslösen.

10. Die Benut­zung von Kneipp­an­la­gen sowie der Kör­per­du­schen soll­te nach den Rat­schlä­gen des Per­so­nals und den beson­de­ren Regeln erfolgen.

11. Vor Benut­zung der Ein­tauch­be­cken ist der Kör­per von Schweiß zu rei­ni­gen. Zur Ver­mei­dung von Unfäl­len ist das Sprin­gen vom Becken­rand verboten.

12. Der Ruhe-Raum und die Bio­sau­na die­nen in beson­de­rem Maß der Erho­lung. Der
Bade­gast soll alles unter­las­sen, was die Ruhe der übri­gen Bade­gäs­te stö­ren kann.

13. Die Benut­zung der Sitz- und Lie­ge­stüh­le ist nur im beklei­de­ten Zustand (Bade­man­tel, umhül­len­des Bade­tuch etc.) gestat­tet. Die Reser­vie­rung von Ruhe­lie­gen durch Auf­le­gen von Tex­ti­li­en o. ä. ist untersagt.

14. Aus hygie­ni­schen Grün­den und zum Schutz der Ein­rich­tun­gen, ist im Sau­na­be­reich, ins­be­son­de­re in den Schwitz­ka­bi­nen das Ver­wen­den von Kör­per­pfle­ge­pro­duk­ten (z.B. Öle, Honig, Haar­kuren- und Tönun­gen, Cremes etc.) untersagt.

15. Gro­ße Gegen­stän­de wie z.B. Taschen gehö­ren nicht in den Sau­na­be­reich, son­dern in die Schrä­ken vom Umkleidebereich.

§ 6 Ausnahmen

Die Haus- und Bade­ord­nung gilt für den all­ge­mei­nen Bade­be­trieb. Bei Son­der­ver­an­stal­tun­gen sowie dem Schul- und Ver­eins­schwim­men kön­nen von die­ser Haus- und Bade­ord­nung Aus­nah­men zuge­las­sen wer­den, ohne dass es einer beson­de­ren Auf­he­bung der Haus- und Bade­ord­nung bedarf. Wün­sche, Anre­gun­gen und Beschwer­den nimmt das Auf­sichts- bzw. Kas­sen­per­so­nal oder die Betriebs­lei­tung ent­ge­gen. Wir wün­schen Ihnen einen erhol­sa­men Auf­ent­halt und freu­en uns auf ein bal­di­ges Wiedersehen.

§ 7 Inkrafttreten

Die­se Haus- und Bade­ord­nung tritt mit sofor­ti­ger Wir­kung, spä­tes­tens jedoch
zum 3.06.2021 in Kraft.
Gleich­zei­tig tritt die alte Haus- und Bade­ord­nung außer Kraft.

Gemein­de Schlan­gen­bad / Staats­bad Schlan­gen­bad GmbH
3.06.2021

Kontakt für weitere Informationen:

Ther­mal­frei­bad Schlan­gen­bad
Staats­bad Schlan­gen­bad GmbH
Rhein­gau­er Stra­ße 18
65388 Schlan­gen­bad
Tel. 06129 48 50

gfstaatsbad@schlangenbad.de

Beim Bah­nen­schwim­men im 30 m lan­gen Becken kön­nen die Bade­gäs­te rings­um den Blick in den Wald genießen.

Alle klei­nen Bade­gäs­te kön­nen sich im Kin­der­be­cken nach Her­zens­lust aus­to­ben. Das Becken hat zwei Ebe­nen, durch eine Rut­sche verbunden.

Die Mas­sa­ge­dü­sen im Spru­del­be­cken wir­ken ange­nehm wohl­tu­end und ent­span­nend. Man kann aber auch ein­fach nur Spaß haben!

Eben­falls sehr beliebt bei den Bade­gäs­ten: unse­re neue Gas­tro­no­mie im Freibad.

Die Kelosauna

In der Kel­osau­na las­sen sich Well­ness-Fans und Sau­na-Lieb­ha­ber ver­wöh­nen. In einer groß­zü­gi­gen Holz­block­hüt­te (ca. 200 qm) aus ori­gi­nal fin­ni­schem Kel­o­holz erwar­tet die Gäs­te eine fin­ni­sche Sau­na mit 90 Grad, eine Bio­sau­na mit 65 Grad und ein Dampfbad. 

Im Ruhe­be­reich lässt es sich bei einer herr­li­chen Aus­sicht über das Tal nach Her­zens­lust entspannen.

Den Gäs­ten steht ein groß­zü­gi­ges Außen­ge­län­de mit Tauch­be­cken und Whirl­pool (tex­til­frei) zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Kelosauna:

https://kelosauna-schlangenbad.de/

Anfahrt

Das Ther­mal­frei­bad Schlan­gen­bad liegt hin­ter der Park­kli­nik, am Wald­rand ober­halb des hin­te­ren Kur­parks. Bie­gen Sie an der Park­kli­nik von der Rhein­gau­er Stra­ße in die Oms­stra­ße ab und fol­gen Sie der Beschil­de­rung in Rich­tung Ther­mal­frei­bad. Die Stra­ße führt am Groß­park­platz vor­bei in Kur­ven den Wald hin­auf. Oben am Frei­bad sind kos­ten­freie Park­plät­ze in begrenz­ter Anzahl vor­han­den. An hei­ßen Som­mer­ta­gen emp­fiehlt es sich, auf den Groß­park­platz am Wald­rand auszuweichen.

Mit dem Bus fah­ren Sie bis zum Land­gra­fen­platz. Von dort aus sind es ca. 500 Meter Fuß­weg bis zum Thermalfreibad.